BFH - Urteil vom 16.02.1995 (IV R 29/94) - DRsp Nr. 1995/6152
BFH, Urteil vom 16.02.1995 - Aktenzeichen IV R 29/94
DRsp Nr. 1995/6152
»Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3EStG ist auch der Erlös aus dem Verkauf eines Wirtschaftsgutes erst im Jahre des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebseinnahme anzusetzen.«
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als Unternehmens- und EDV-Berater selbständig tätig. Er ermittelt seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.