I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist von Beruf Kfz-Meister. Er betrieb seit Jahren eine Kfz-Reparaturwerkstatt mit Kfz-Handel in der Form eines Einzelunternehmens mit zuletzt fünf Beschäftigten. Seinen Gewinn ermittelte er gemäß § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Klägerin war als Angestellte des Klägers in dessen Betrieb nichtselbständig tätig.
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