BFH - Urteil vom 16.03.1990 (VI R 90/86) - DRsp Nr. 1996/13520
BFH, Urteil vom 16.03.1990 - Aktenzeichen VI R 90/86
DRsp Nr. 1996/13520
»Ob sich die Änderung einer Steuerfestsetzung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt bzw. ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist im Fall einer nachträglich behaupteten Nettolohnvereinbarung unter Berücksichtigung der anzurechnenden Abzugssteuern zu beurteilen.«