BFH - Urteil vom 16.10.1985
II R 230/82
Normen:
AO (1977) § 182 Abs. 1 ; BewG § 22 Abs. 2, § 72 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
BFHE 144, 463
BStBl II 1986, 41
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

BFH - Urteil vom 16.10.1985 (II R 230/82) - DRsp Nr. 1996/10173

BFH, Urteil vom 16.10.1985 - Aktenzeichen II R 230/82

DRsp Nr. 1996/10173

»Rechnet das FA nach Abschluß eines Grundstückskaufvertrages das Grundstück dem Käufer zu, so enthält dieser Fortschreibungsbescheid auch die bindende Feststellung, daß dem Verkäufer die (noch nicht getilgte) Kaufpreisforderung zusteht.«

Normenkette:

AO (1977) § 182 Abs. 1 ; BewG § 22 Abs. 2, § 72 Abs. 1, 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darum, ob bei der Vermögensteuerveranlagung der Kläger zum 1. Januar 1971 die Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Grundstückes anzusetzen ist.

1. a) Die Kläger und Frau A veräußerten in notariell beurkundeter Form gemäß Angebot vom 9. April 1969 und Annahme vom 14. August 1969 an eine Wohnungsbaugesellschaft ein Grundstück; es gehörte den Klägern und Frau A zu je 50 v.H. Ob die Kläger ihrerseits den halben Miteigentumsanteil zu Bruchteilen oder in ehelicher Gütergemeinschaft innehatten, ist nicht festgestellt.