I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis zum 30. Juni 1981 eine Apotheke als Einzelunternehmen. Wirtschaftsjahr war das Kalenderjahr. Am 1. Juli 1981 gründete der Kläger zusammen mit einem weiteren Gesellschafter eine OHG, in die er sein Unternehmen einbrachte. Wirtschaftsjahr der Gesellschaft war der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
In seiner Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr gab der Kläger den Gewinn des Einzelunternehmens (1.Halbjahr 1981) mit 130.457 DM an.
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