InvZulG (1979) § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 3 S. 4;
Fundstellen:
BFHE 156, 325
BStBl II 1989, 469
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,
BFH - Urteil vom 17.02.1989 (III R 44/88) - DRsp Nr. 1996/10409
BFH, Urteil vom 17.02.1989 - Aktenzeichen III R 44/88
DRsp Nr. 1996/10409
»Die sog. Regionalzulage wird jedenfalls nach den ab 1979 geltenden Fassungen des InvZulG für die einzelnen Wirtschaftsgüter gewährt.Ein mehrjähriges Investitionsvorhaben, das auch Einzelinvestitionen umfaßt, bildet danach zulagerechtlich mehrere Abschnitte (Wirtschaftsjahre/Kalenderjahre); die Folge ist, daß jeweils für die innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter eine (Jahres-)Investitionszulage zu beantragen und festzusetzen ist (Abgrenzung gegenüber dem BFH-Urteil vom 25. Februar 1977 III R 90/76, BFHE 122, 207, BStBl II 1977, 782).«
Normenkette:
InvZulG (1979) § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 3 S. 4;
Gründe:
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