Im Anschluß an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) nach einer entsprechenden Kontrollmitteilung des Betriebsstätten-FA die Auffassung, der Kläger habe in den Streitjahren 1975 und 1976 ihm zustehende Tantiemen in ein Darlehen an den Arbeitgeber umgewandelt. Das FA sah darin den Zufluß von Arbeitslohn und erließ gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1975 und 1976.
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