BFH - Urteil vom 17.09.1987 (IV R 31/87) - DRsp Nr. 1996/12721
BFH, Urteil vom 17.09.1987 - Aktenzeichen IV R 31/87
DRsp Nr. 1996/12721
»Der Umfang der von der Finanzbehörde zu bewilligenden Erleichterungen bei der Erfüllung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungspflichten richtet sich danach, welche Maßnahme im Einzelfall zur Vermeidung von Härten erforderlich ist. Dazu kann auch die vorübergehende Befreiung von der Buchführungspflicht gehören.«