BFH - Urteil vom 17.09.1991 (VII R 20/90) - DRsp Nr. 1996/11216
BFH, Urteil vom 17.09.1991 - Aktenzeichen VII R 20/90
DRsp Nr. 1996/11216
»Die Übergangsregelung des § 155 Abs. 4 S. 2 StBerG i.d.F. des 5. StBerÄndG, wonach Steuerberatungsgesellschaften auch dann anerkannt bleiben, wenn sie zur Übernahme der Mandanten einer Einrichtung gemäß § 4 Nrn. 3, 7 und 8 StBerG gegründet wurden oder später die Mandanten einer solchen Einrichtung übernommen haben, ist auch dann anzuwenden, wenn die Anerkennung durch die Verwaltungsbehörde zu dem maßgebenden Stichtag (16.6.1989) noch nicht bestandskräftig geworden war.«