I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte in dem Streitjahr 1983 seinen Wohnsitz in der Schweiz. Er war als persönlich haftender Gesellschafter ohne Einlage an der inländischen Kommanditgesellschaft auf Aktien R beteiligt. Der Kläger unterhielt bei der R ein Verrechnungskonto; Guthaben auf diesem Konto hatte die R, Überziehungen der Kläger zu verzinsen. Im Streitjahr 1983 erhielt der Kläger Guthabenzinsen in Höhe von 35.338,46 DM.
Er legte im Laufe des Verfahrens Unterlagen vor, wonach die maßgeblichen Schweizer Steuerbehörden der Auffassung sind, daß die Zinsen nicht in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik), sondern in der Schweiz zu versteuern seien.
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