BFH - Urteil vom 17.10.1990 (II R 42/88) - DRsp Nr. 1996/11816
BFH, Urteil vom 17.10.1990 - Aktenzeichen II R 42/88
DRsp Nr. 1996/11816
»1. Ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Anspruch auf Übereignung eines bürgerlich-rechtlich noch zu bildenden Grundstücks setzt voraus, daß die Fläche (Grenze) des künftigen Grundstücks hinreichend bestimmt ist.2. Die hinreichende Bestimmtheit des künftigen Grundstücks muß sich aus dem die Steuer möglicherweise auslösenden Rechtsvorgang selbst ergeben. Eine Konkretisierung erst in Zukunft durch Vereinbarung der Parteien, durch den Schuldner oder durch einen Dritten ist nicht ausreichend (vgl. Urteil vom 20. April 1971 II 11/65, BFHE 103, 6, BStBl II 1971, 751).3. Zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit«