BFH - Urteil vom 18.04.1990 (III R 126/86) - DRsp Nr. 1996/13595
BFH, Urteil vom 18.04.1990 - Aktenzeichen III R 126/86
DRsp Nr. 1996/13595
»Aufwendungen eines minderjährigen Halbwaisen für die eigene Internatsunterbringung erwachsen im Regelfall selbst dann nicht zwangsläufig i. S. des § 33 Abs. 2EStG, wenn sich der überlebende Elternteil aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen nicht in der Lage sieht, sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern.«