I. Beim Arbeitgeber des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) wurde 1980 eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt, die die Jahre 1977 bis 1979 betraf. Dabei wurde festgestellt, daß die Arbeitgeberanteile zur befreienden Lebensversicherung des Klägers zu Unrecht als Teil des Bruttoarbeitslohns versteuert worden waren.
In der Folgezeit beantragte der Kläger, die Einkommensteuerbescheide 1970 bis 1979 derart zu ändern, daß der in den Lohnsteuerkarten ausgewiesene Bruttoarbeitslohn um den jeweiligen Arbeitgeberanteil zur befreienden Lebensversicherung gekürzt wird. Der Antrag ging am 21. November 1980 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) ein.
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