BFH - Urteil vom 18.05.1995 (IV R 127/92) - DRsp Nr. 1995/6154
BFH, Urteil vom 18.05.1995 - Aktenzeichen IV R 127/92
DRsp Nr. 1995/6154
»Ein Grundstück, das zu mehr als der Hälfte seines Wertes dem Betrieb einer Rechtsanwaltssozietät dient und zum Gesamthandsvermögen einer aus mehreren Sozien und ihren Ehefrauen bestehenden vermögensverwaltenden GbR gehört, ist in vollem Umfang Betriebsgrundstück i.S. des § 99BewG.«