Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und die Beigeladenen sind Steuerberater. Sie brachten ihre Einzelpraxen zum 1. März 1981 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein, an der der Kläger mit 50 v.H., der Beigeladene zu 1 mit 20 v.H. und der Beigeladene zu 2 mit 30 v.H. beteiligt waren. Die Beigeladenen hatten zusätzlich Bareinlagen von 90 000 DM (Beigeladener zu 1) und 230 000 DM (Beigeladener zu 2) zu leisten.
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