I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein ....geschäft. Gesellschafter der Klägerin waren in den Streitjahren Frau I.B. und ihre Söhne Gr.B. und Gü.B. Geschäftsführerin der Klägerin war Frau I.B. Sie hat jedoch weitgehend ihre Söhne "schalten und walten" lassen.
Die Klägerin hat in den Streitjahren verschiedene von ihr erbrachte Bauleistungen entweder überhaupt nicht oder mit zu niedrigem Entgelt verbucht. Nach Behauptung der Klägerin wurden die nicht verbuchten Entgelte unmittelbar von den Söhnen ohne Wissen ihrer Mutter vereinnahmt.
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