BFH - Urteil vom 18.08.1987 (VIII R 297/82) - DRsp Nr. 1996/12714
BFH, Urteil vom 18.08.1987 - Aktenzeichen VIII R 297/82
DRsp Nr. 1996/12714
»1. Der Montageerlaß (jetzt Auslandstätigkeitserlaß) und der Pauschalierungserlaß enthalten keine abschließende Regelung der Möglichkeiten des Steuererlasses und der Steuerpauschalierung nach § 34c Abs. 3EStG (a. F.) (jetzt § 34c Abs. 5EStG (1979)).2. Bei einer Ermessensentscheidung (hier Ablehnung eines Billigkeitserlasses nach § 163AO (1977)) liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn die Behörde sich auf Einwendungen gegen einen vorangegangenen Bescheid einläßt und hierbei zu Unrecht von dessen Rechtmäßigkeit ausgeht (Anschluß an BFH-Urteil vom 1.12.1966 V 137/64, BFHE 87, 405, BStBl III 1967, 156).«