I. 1. Streitig ist die steuerliche Behandlung eines bei einer Umwandlung entstandenen Buchverlustes.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kreditgenossenschaft. Mit ihr wurde im Jahre 1978 auf folgendem Wege die Volksbank A AG (AG) vereinigt:
a) Die Klägerin besaß am 31. Dezember 1977 Aktien der AG im Nennwert von 153.200 DM = 12,8 v.H. des Grundkapitals. Daneben besaß die Genossenschaftszentralbank B eG (GZ) 24,8 v.H. der Aktien. Die GZ kaufte im Konsortialverhältnis mit der Klägerin weitere Aktien der AG und übertrug sie auf die Klägerin. Danach hielt die Klägerin nahezu 100 v.H. der Aktien.
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