Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, bezogen in den Streitjahren beide Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, insbesondere als Mitherausgeber und Mitautoren von Englisch-Lehrbüchern. Der Kläger war außerdem als Hochschullehrer nichtselbständig tätig.
Die Kläger unternahmen in den Streitjahren eine Reise nach Großbritannien (1981) und in die USA (1982). Diese Reisen dauerten jeweils mehrere Wochen und verursachten Kosten in Höhe von 9.072 DM und 15.017 DM. Die Großbritannienreise, die die Kläger mit eigenem PKW durchführten, begann am 4. August 1981 und führte über Rotterdam, Hull, York und Umgebung, Nottingham, die Küstenorte Bridlington, Scarborough und Whitby nach Edinburgh und zurück über York, West Kirkby, zurück nach Hull und endete am 1. September am deutschen Wohnort.
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