I. Der Kläger erhielt am 28. September 1978 von der Eigentümerin eines Wohnhausgrundstücks die notariell beurkundete Vollmacht, über dieses Grundstück "zu verfügen und die hierzu erforderlichen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge abzugeben und entgegenzunehmen". Er durfte insbesondere das Grundstück in Eigentumswohnungen aufteilen und diese -mit Ausnahme zweier der Eigentümerin verbleibenden Wohnungen- an Dritte verkaufen. Aus dem Verkauf sollte er 297.000 DM an die Eigentümerin "abführen".
Von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde der Kläger befreit. Die Grundstückseigentümerin verpflichtete sich, die Vollmacht "nach Tätigung des ersten Rechtsgeschäftes nicht zu widerrufen". Diese sollte erlöschen, wenn nicht bis zum 31. März 1979 alle zur Veräußerung bestimmten Wohnungen verkauft waren.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|