BFH - Urteil vom 19.01.1988 (VII R 38/85) - DRsp Nr. 1996/12951
BFH, Urteil vom 19.01.1988 - Aktenzeichen VII R 38/85
DRsp Nr. 1996/12951
»Materiell-rechtliche Voraussetzung für die zollwertmindernde Berücksichtigung innergemeinschaftlicher Beförderungskosten ist der getrennte Ausweis, nicht aber der Nachweis dieser Kosten. Getrennt ausgewiesen sind diese Kosten, wenn ihr Betrag vom Kaufpreis getrennt angegeben ist.«