I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog im Streitjahr als Arzt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. In seiner Einkommensteuererklärung machte er u.a. Aufwendungen für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang des Deutschen Sportärztebundes/Bayerischen Sportärzteverbandes in Laax-Flims/Schweiz (vom 26. Januar bis 9. Februar) in Höhe von ... DM geltend. Ferner hatte er an der Weiterbildungsveranstaltung des Deutschen Sportärztebundes/Sportärztebund Westfalen in Wolkenstein/Dolomiten (vom 24. März bis 31. März) teilgenommen; die Aufwendungen in Höhe von ... DM machte er ebenfalls als Werbungskosten geltend.
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