I. Die Klägerin kaufte am 15. Februar 1983 Grundstücke in Niedersachsen. Sie versicherte gemäß § 29 des Reichssiedlungsgesetzes (RSiedlG) "daß ein Siedlungsverfahren im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes vorliegt und daß nachstehender Kaufvertrag zur Durchführung dieses Verfahrens erfolgt". Das beklagte Finanzamt (FA) setzte gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) 1983 Grunderwerbsteuer fest. Den Einspruch, mit welchem die Klägerin Steuerbefreiung nach §
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab.
Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihr Klageziel weiter.
Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
II. Die Revision ist unbegründet.
Das FG ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die Klägerin keine Steuerbefreiung nach §
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