BFH - Urteil vom 20.09.1985 (VI R 120/82) - DRsp Nr. 1996/10164
BFH, Urteil vom 20.09.1985 - Aktenzeichen VI R 120/82
DRsp Nr. 1996/10164
»Werden dem Geschäftsführer einer GmbH die Mitgliedsbeiträge für einen Industrieclub von der GmbH erstattet, so ist der Erstattungsbetrag kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dem Club beigetreten ist.«