BFH - Urteil vom 20.09.1995 (X R 86/94) - DRsp Nr. 1996/3582
BFH, Urteil vom 20.09.1995 - Aktenzeichen X R 86/94
DRsp Nr. 1996/3582
»Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn das FA den Steuerbescheid 14 Monate nach Eingang der Steuererklärung erläßt und der Steuerpflichtige den Nachforderungsbetrag auf seinem Girokonto bereitgehalten hat.«