BFH - Urteil vom 20.12.1989
II R 31/88
Normen:
GrEStG (1983) § 23 ;
Fundstellen:
BB 1990, 485
BFHE 159, 260
BStBl II 1990, 234
Vorinstanzen:
FG Münster,

BFH - Urteil vom 20.12.1989 (II R 31/88) - DRsp Nr. 1996/13407

BFH, Urteil vom 20.12.1989 - Aktenzeichen II R 31/88

DRsp Nr. 1996/13407

»Beim "Erwerb im Bauherrenmodell" ist der Erwerbsvorgang mit Abschluß des Grundstückskaufvertrages verwirklicht.«

Normenkette:

GrEStG (1983) § 23 ;

Gründe:

I. Die ...-KG war Eigentümerin eines 1082 qm großen Grundstückes. Sie erstellte eine Planung für die Bebauung des Grundstückes. Danach sollten auf dem Grundstück 14 Wohnungen mit Einstellplätzen (Tiefgarage) geschaffen werden. Der Gesamtaufwand für das Vorhaben einschließlich der Grundstückskosten betrug nach dieser Planung insgesamt 3.725.928 DM.