I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Messen, Kongressen und Tagungen, die Planung und Durchführung von Freizeitprogrammen, Sport-, Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen. Sie erzielte nach einer langen Verlustperiode erstmals in 1992 Gewinne von... Mio. DM und in 1993 von ... Mio. DM, die allerdings durch Verlustvorträge aus den Vorjahren im Umfang von mehr als... Mio. DM ausgeglichen wurden. Die Klägerin beantragte deshalb, gemäß § 44a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom Abzug der Kapitalertragssteuer freigestellt zu werden. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte dies ab.
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