BFH - Urteil vom 20.12.2000
II R 74/99
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1027

BFH - Urteil vom 20.12.2000 (II R 74/99) - DRsp Nr. 2001/8541

BFH, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen II R 74/99

DRsp Nr. 2001/8541

Gründe:

I. Durch notariell beurkundete Erklärungen vom 17. Mai 1979 beauftragte die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) den Diplom-Kaufmann X als Treuhänder ihre Rechte und Interessen beim geplanten Erwerb einer Grundstücksteilfläche und eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und deren anschließender Bebauung im Rahmen eines Bauherrenmodells wahrzunehmen. Insbesondere sollte der Treuhänder die dazu erforderlichen Verträge abschließen. Dazu sollten gehören der Grundstückskaufvertrag, ein Generalunternehmervertrag sowie eine Vielzahl weiterer der wirtschaftlichen und finanziellen Betreuung sowie der Vermietung und der Verwaltung dienender Verträge. Aufgrund der in der gleichen notariellen Urkunde erteilten Vollmacht schloss der Treuhänder für die Klägerin am 13. Juli 1979 einen notariell beurkundeten Vertrag über den Erwerb des bereits in der notariellen Urkunde vom 17. Mai 1979 bezeichneten Grundstücks. Verkäufer waren die Z-GmbH und die A-GmbH.