I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist Rechtsnachfolgerin einer KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin sie war. Gegenstand des Unternehmens der KG war die Versorgung von Endteilnehmern mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen. Hierzu zählt auch das Errichten und Betreiben der auf privatem und öffentlichem Grund liegenden Breitbandanlagen, jedoch nicht der auf öffentlichem Grund liegenden Breitbandverteilnetze.
1. Die KG beantragte bei dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA-- A) für das Streitjahr 1991 u.a. eine Investitionszulage von 7,5 v.H. nach §
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