I. Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) waren zunächst die alleinigen Gesellschafter der Firma "...-KG" (X-KG) und der Firma "...-KG" (Y-KG). Die Klägerin zu 1 war jeweils persönlich haftende Gesellschafterin, die Klägerin zu 2 jeweils Kommanditistin.
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