I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA--) verpflichtet ist, Einkommensteuerfestsetzungen wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bzw. nachträglichen Bekanntwerdens neuer Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|