Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin), einer OHG, waren zunächst die Brüder A, B und C, die Kläger und Revisionskläger zu 2 bis 4 (Kläger). Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung und der Vertrieb von Bekleidung. Nach Feststellung des Finanzgerichts (FG) veräußerten die Kläger das Unternehmen mit Ausnahme des Betriebsgrundstücks und der darauf lastenden Verbindlichkeiten zum 30. Juni 1973 zu einem Kaufpreis von 233.107 DM an ihre Ehefrauen D, E und F. Gleichzeitig schieden sie danach aus der Gesellschaft aus. Das in ihrem Gesamthandseigentum stehende Betriebsgrundstück samt Gebäude wurde in das Privatvermögen überführt.
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