I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein Auslieferungslager. Im Streitjahr 1976 begann sie mit dem Bau eines zweigeschossigen Gebäudes. Die im Erdgeschoß gelegenen Büroräume wurden noch im Jahr 1976 bezogen. Das Obergeschoß sollte nach der Baubeschreibung als Lager genutzt werden.
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