BFH - Urteil vom 21.07.1989
VI R 157/87
Normen:
EStG § 40a;
Fundstellen:
BB 1989, 2168
BFHE 157, 431
BStBl II 1989, 1032
DB 1989, 2359
Vorinstanzen:
FG Münster,

BFH - Urteil vom 21.07.1989 (VI R 157/87) - DRsp Nr. 1996/10557

BFH, Urteil vom 21.07.1989 - Aktenzeichen VI R 157/87

DRsp Nr. 1996/10557

»1. Die auf jede Woche entfallende Lohnsteuer-Pauschalierungsschuld entsteht mit Ablauf der Woche, jedoch auflösend bedingt durch eine Überschreitung des Durchschnittslohns von 12 DM je Arbeitsstunde und der Wochenlohngrenze von 120 DM. 2. Bei der Berechnung des Wochenarbeitslohns und des durchschnittlichen Stundenlohns ist die Weihnachtsgratifikation auf die Beschäftigungszeit des Kalenderjahres zu verteilen. 3. Der für die Pauschalierung nach § 40 a EStG maßgebliche Arbeitslohn ist nicht um den Weihnachts-Freibetrag und Arbeitnehmer-Freibetrag zu kürzen. 4. Ist die Stundenlohngrenze des § 40 a Abs. 3 EStG eingehalten, so läßt die Überschreitung der Wochenlohngrenze für bestimmte Wochen die Wirksamkeit der Pauschalierung für andere Wochen, in denen die Wochenlohngrenze nicht überschritten ist, unberührt.«

Normenkette:

EStG § 40a;

Gründe: