I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger betrieb in den Streitjahren 1972 - 1975 eine Dental-Feinmechanikerwerkstatt. Dort waren sein volljähriger Sohn, den das Finanzgericht (FG) dem Rechtsstreit beigeladen hat, und sechs weitere Arbeitnehmer beschäftigt. Der Sohn (Beigeladener) bezog sein Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld wie die übrigen Arbeitnehmer auf Grund eines mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages. Im Jahre 1971 beschloß der Kläger, die Leistungen des Beigeladenen mit einer besonderen Zuwendung zu belohnen. Unter dem 18. Dezember 1971 schrieb er ihm deshalb u.a.:
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