I. Die klagenden Eheleute (Kläger und Revisionsbeklagte -Kläger-) hatten im Streitjahr 1976 ihren Wohnsitz in Berlin (West). Der Ehemann (Kläger) war bei einer dort ansässigen Firma als Vertriebsingenieur nichtselbständig tätig. Seine Bruttobezüge betrugen im Streitjahr 1975 142.082 DM. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit unternahm der Kläger beinahe täglich Dienstreisen in die DDR oder nach Berlin (Ost), um dort Kunden seiner Arbeitgeberin mit dem Ziel aufzusuchen, deren Produkte, Systeme, Anlagen oder Dienstleistungen zu verkaufen. In den Betriebsräumen seiner Arbeitgeberin stand ihm ein Schreibtisch zur Verfügung. Zwecks Erledigung von büromäßigen Arbeiten hielt er sich dort etwa fünf Stunden in der Woche auf.
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