Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Lehrerin an einer allgemeinbildenden Schule u.a. für Englisch. Im Schulverwaltungsblatt wurden vom International Study Programmes zweiwöchige Englandkurse für deutsche Lehrer angeboten. Der Klägerin wurde für die Dauer des Kurses, der in Exeter stattfand, Dienstbefreiung unter Weiterzahlung der Dienstbezüge gewährt. Ein Zuschuß zu den Kosten wurde vom Dienstherrn nicht gezahlt. Die Teilnehmer an den Kursen wurden einzeln in Gastfamilien untergebracht. An den Kursen nahmen nur Lehrer teil.
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