BFH - Urteil vom 21.12.1988 (V R 120/83) - DRsp Nr. 1996/10395
BFH, Urteil vom 21.12.1988 - Aktenzeichen V R 120/83
DRsp Nr. 1996/10395
»1. Einem Unternehmer, der 1973/74 ein Gebäude errichtet und die Wohnungen an NATO-Streitkräfte vermietet hat (Art. 67 Abs. 3 NATOZAbk), steht der hiergegen für 1974 geltend gemachte Vorsteuerabzug nach dem Gesetz nicht zu.2. Zu diesbezüglichen Billigkeitsregelungen auf Grund von Verwaltungserlassen.«