BFH - Urteil vom 22.04.1988 (III R 85/84) - DRsp Nr. 1996/13058
BFH, Urteil vom 22.04.1988 - Aktenzeichen III R 85/84
DRsp Nr. 1996/13058
»Eine sog. Regionalzulage kann nicht gewährt werden, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist des § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1InvZulG (1982) in eine Betriebsstätte des Investors verbracht werden, die außerhalb des Investitionsortes liegt, der in der Bescheinigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft als förderungsbedürftig bezeichnet ist.«