I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist zum 1. Januar 1984 aufgrund einer Betriebsaufspaltung aus der A-KG hervorgegangen. Sie verpachtete fortan die bei ihr verbliebenen Grundstücke und beweglichen Wirtschaftsgüter der (früheren) A-KG an die B-KG, die das Unternehmen der A-KG weiterbetrieb.
Die A-KG begann im Jahre 1982 mit der Herstellung einer Versuchsanlage zur Erprobung einer neuen Verfahrenstechnik für ... an einem gemieteten Standort in der Schweiz. Die für die Anlage benötigten beweglichen Wirtschaftsgüter wies sie und später die Klägerin als Teil des inländischen Betriebsvermögens aus. Für die Versuchsanlage bewilligte der Bundesminister für Forschung und Technologie mit Bescheid vom 29. Oktober 1982 eine Zuwendung von 50 v.H. der Selbstkosten, höchstens... DM.
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