I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die durch den notariell beurkundeten Beschluß der Gesellschafter der Kommanditgesellschaft G (G-KG) vom 7. Mai 1980 errichtet wurde. Nach dem Beschluß sollte die G-KG in die Klägerin gemäß §§ 40 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) umgewandelt werden. An der neu errichteten Klägerin sollten sämtliche Gesellschafter der G-KG beteiligt sein. Das Vermögen der G-KG sollte unter Zugrundelegung der Umwandlungsbilanz zum 31. Dezember 1979 auf die Klägerin übergehen. Das Grundkapital der Klägerin wurde auf 12,5 Mio DM festgesetzt. Die Umwandlung der G-KG in die Klägerin wurde am 6. Juni 1980 in das Handelsregister eingetragen.
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