Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat seinen ausschließlichen Wohnsitz in F. Er erzielt als Kraftfahrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Den Arbeitsvertrag schloß der Kläger mit seinem Arbeitgeber, einem Speditionsunternehmen, in F, dem Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers. Seine Bezüge zahlte die Hauptniederlassung des Arbeitgebers in F aus, die auch für den Kläger lohnsteuerliche Betriebstätte war.
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