Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat seinen ausschließlichen Wohnsitz in F. Er erzielt als Kraftfahrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Den Arbeitsvertrag schloß der Kläger mit seinem Arbeitgeber, einem Speditionsunternehmen, in F, dem Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers. Seine Bezüge zahlte die Hauptniederlassung des Arbeitgebers in F aus, die auch für den Kläger lohnsteuerliche Betriebstätte war.
Der Kläger war in den Streitjahren (1979 bis 1985) ausschließlich als Fernfahrer im Güterverkehr von und nach Berlin (West) tätig. Sein Arbeitgeber unterhielt hier eine weitere Betriebstätte. Eine Versetzung des Klägers zu dieser Westberliner Betriebstätte erfolgte nicht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|