I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind seit 1977 verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist seit Jahren in leitender Stellung bei einer Firma in W angestellt. Bis 1979 wohnten die Kläger in einem eigenen Haus in W. Im Juni 1979 gaben sie diese Wohnung auf und zogen in ein im selben Jahr in M erworbenes Einfamilienhaus um. Nach dem Umzug fuhr der Kläger zunächst arbeitstäglich von M nach W. Nachdem im Jahre 1980 beim ihm eine lymphatische Leukämie festgestellt worden war, stellte er auf Anraten seines Arztes die täglichen Fahrten nach W ein und mietete ab 1. Januar 1981 ein Einraumappartement in W, von dem aus er sich seitdem zu seiner Arbeitsstätte begibt.
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