I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein türkischer Staatsangehöriger, kam im Juli 1969 nach Hamburg, wo er seither als Schlosser arbeitet. Davor hat er mit seiner Stiefmutter und seinen damals 8 und 14 Jahre alten Halbgeschwistern in der Türkei gewohnt. In diese Wohnung zog nach der kirchlichen Trauung im März 1969 auch seine Ehefrau. Im März 1970 wurde die Zivilehe geschlossen. Im März 1973 wurde das erste seiner Kinder geboren. Seitdem wurde die Wohnung in der Türkei nur noch von der eigenen Familie des Klägers genutzt.
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