BFH - Urteil vom 22.09.1989 (III R 167/86) - DRsp Nr. 1996/10678
BFH, Urteil vom 22.09.1989 - Aktenzeichen III R 167/86
DRsp Nr. 1996/10678
»Die Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises bis zum bestandskräftigen Abschluß eines den Grad der Behinderung herabsetzenden Neufeststellungsverfahrens steht einer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung des herabgesetzten Grades der Behinderung auf den Neufeststellungszeitpunkt nach Eintritt der Bestandskraft nicht entgegen. § 33 bEStG ist keine Schutzvorschrift i. S. des § 35SchwbG a. F. (§ 38SchwbG n. F.).«