Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger, der als Fliesenlegermeister nichtselbständig tätig ist, machte in den Streitjahren Aufwendungen für Lehrgänge jeweils in Gerlos/Österreich 1986 (820 DM) und 1987 (1 900 DM) zur Ausbildung zum Ski-Übungsleiter des Deutschen Skiverbandes (DSV) als Sonderausgaben geltend, deren Abzug der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) versagte.
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