BFH - Urteil vom 22.10.1985 (VII R 115/81) - DRsp Nr. 1996/10180
BFH, Urteil vom 22.10.1985 - Aktenzeichen VII R 115/81
DRsp Nr. 1996/10180
»Der sog. süddeutsche Zuschlag nach § 71BranntwMonG ist nicht für Branntwein zu gewähren, der in den historischen Sonderrechtsgebieten im Rahmen solcher Brennrechte hergestellt worden ist, die von Brennereien außerhalb der Sonderrechtsgebiete erworben worden sind.«