BFH - Urteil vom 22.11.1988 (VII R 173/85) - DRsp Nr. 1996/13218
BFH, Urteil vom 22.11.1988 - Aktenzeichen VII R 173/85
DRsp Nr. 1996/13218
»Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid ist - auch wenn er als inhaltlich nicht hinreichend bestimmt angesehen werden muß - nicht deshalb nichtig, weil er keine Aufgliederung des Haftungsbetrages auf die einzelnen Lohnsteueranmeldungszeiträume enthält.«