I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die durch Gesellschaftsvertrag vom 21. Juni 1990 errichtet wurde und ihren Sitz in den neuen Bundesländern hat. Ihr steht für den Veranlagungszeitraum 1991 der Steuerabzugsbetrag nach § 58 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Durchführungsbestimmung zum Steueränderungsgesetz der DDR --DBStÄndG DDR-- (Gesetzblatt DDR --GBl DDR-- 1990, 195) in Höhe von 10 000 DM zu.
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